- Samenbestellungen für Frischsamenversand müssen täglich bis 9.00 Uhr eingehen, entweder telefonisch unter +49 152 2272 6628 (Mailbox nutzen)oder per mail unter lp-pferdemanagement@web.de

-für TG Versand stehen Leihcontainer (dry shipper) zur Verfügung

-bei TG Versand ist die Decktaxe vorab zu entrichten, entweder per Überweisung oder in bar bei Abholung des TG

-bei Hengsten, die gesplittet sind, ist die Trächtigkeitstaxe automatisch fällig am 01.09. des jeweiligen Deckjahres, sollte bis dahin keine tierärztliche Nichtträchtigkeitssbescheinigung vorliegen beim Hengsthalter

-sollte der Züchter mit der Zahlung der Decktaxe bei gesplitteten Hengsten in Verzug geraten, wird durch den Verzug auch die Trächtigkeitstaxe sofort fällig und nicht erst am 01.09. des Deckjahres (die Trächtigkeitstaxe wird durch den Verzug der Decktaxe dann auch berechnet bei Nichtträchtigkeit der Stute)

-die Decksaison beginnt am 01. Januar und endet am 01.09. des Jahres

- der Züchter, der die Stute besamen lässt, erkennt die Deckbestimmungen seines jeweiligen Zuchtverbandes an

-jede Samenbestellung muss die vollständigen Angaben zur Stute (Name, Pedigree, Lebensnr, Besitzer, Zuchtverband, etc) enthalten und ebenso die vollständigen Angaben zum Besitzer/ Samenbesteller

-Kosten für den Samenversand trägt der Stutenbesitzer, Zustellungen am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich, es fallen aber höhere Versandkosten an

-bei Versand ins Ausland fallen zusätzliche Kosten an aufgrund der Veterinärdokumente

-bei Samenversand übernimmt der Hengsthalter keinerlei Haftung für Transportschäden

-bei Samenversand ist die vollständige Decktaxe vorab zu entrichten, entweder durch Überweisung auf unser Bankkonto oder durch Barzahlung

-es sind grundsätzlich keine Sonderkonditionen möglich, in Einzelfällen jedoch mit schriftlicher Bestätigung

-bei Natursprung kann die Bezahlung der vollständigen Decktaxe vorab oder bei Abholung der Stute erfolgen, auch hier gelten Sonderkonditionen nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Hengsthalter

-für Stuten, die im Natursprung gedeckt werden, stehen Gastboxen zur Verfügung für 10 €/ Tag (12 € mit Fohlen bei Fuß), darin enthalten ist Box, Futter, Versorgung und Auslauf

-der Hengsthalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an der Stute während des Einstallens oder bei der Besamung/Bedeckung

-für eventuell notwendige tierärztliche Versorgung einer Stute (in vorheriger Absprache mit dem Stutenbesitzer) wird eine gesonderte Rechnung gestellt, die bei Abholung der Stute zu begleichen ist

-für Stuten, die im Natursprung gedeckt werden und kein Fohlen bei Fuss haben, gilt der schriftliche Nachweis einer Tupferprobe, der spätestens mit Anlieferung der Stute vorliegen muss

-Einzeldeckgenehmigungen für andere Verbände als die, in denen der gewünschte Hengst anerkannt ist, sind vorab zu erfragen, telefonisch oder per Mail

-sollte eine Stute nach Ende der 3. Rosse nicht tragend sein oder güst bleiben, erfolgt eine Gutschrift der Decktaxe für eine weitere Rosse in der folgenden Decksaison oder der Wechsel auf einen anderen Hengst aus unserem Bestand nach Absprache